Titelschutz unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG in Anspruch nehmen Anspruch

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Das „Titelschutz-Journal“ wurde 2002 als Fachtitel rund um das Thema Titelschutz sowie für die wirksame Veröffentlichung von Titelschutz-Anzeigen gegründet. Es gehört heute zu den führenden Publikationen der Branche. Seit Juni 2009 erscheint zudem eine eigenständige Ausgabe für den österreichischen Markt, das „Titelschutz-Journal Österreich“.

Die deutsche Printausgabe erscheint wöchentlich, dienstags, die österreichische Printausgabe erscheint vierwöchentlich. Zusammen erreichen beide eine Verbreitung von ca. 3.900 Exemplaren (inkl. E-Paper). Darunter: Buch-, Zeitschriften- und Zeitungs-Verlage, Anwälte und Kanzleien für Marken-, Urheber- und Medienrecht, Medien-Verbände, Tonträger, Hörfunk-, TV-, Film- und Software-Produzenten, TV- und Radio-Sender sowie Titelschutz-Agenturen.

Das „Titelschutz-Journal“ bietet die Möglichkeit der Schaltung von Titelschutz-Anzeigen. Eine Titelschutz-Anzeige schützt die Titel von Druckschriften (z. B. Bücher, Printmedien), Film-, Ton- und Bühnenwerken sowie Software-Produkten und Websites gegenüber der Verwendung des gleichen oder eines ähnlichen Titels durch eine andere Partei. Um wirksam zu sein, muss die Titelschutz-Anzeige in einem dafür üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise erfolgen. Das „Titelschutz-Journal“ ist ein solches Medium – wie auch ein rechtskräftiges Urteil vom 11.12.2003 ausdrücklich bestätigt.

Zum Hintergrund: Titelschutz erfolgt in Deutschland über die §§ 5 und 15 Markengesetz vom 1.1.1995 und in Österreich über das Urheberrechts-Gesetz (§ 80) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 9). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf. Eine Vorverlegung dieses Schutzes durch eine Titelschutz-Anzeige noch vor Erscheinen des Titels ist jedoch äußerst sinnvoll, um bereits während der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen (nicht ausreichend ist eine öffentliche Ankündigung oder Pressemitteilung).

Wichtig ist, dass das Werk innerhalb angemessener Frist nach Schaltung der Titelschutz-Anzeige, in der Regel nach fünf bis sechs Monaten, auf den Markt kommt, also veröffentlicht wird. Ansonsten erlischt der Titelschutz und der Titel wird wieder frei.

Zudem informiert das „Titelschutz-Journal“ in seiner deutschen sowie österreichischen Print- und Onlineausgabe über aktuelle Ereignisse und Urteile aus dem Bereich des Marken-, Urheber- sowie Medienrechts. Das Onlineportal unter www.titelschutzjournal.de enthält darüber hinaus ausführliche Informationen zu den Bereichen Titel- und Markenschutz, bietet die Möglichkeit nationale sowie internationale Titel- und Markenrecherchen durchzuführen und enthält ein Archiv aller bisher erschienenen Printausgaben sowie eine Titel-Suchmaschine mit ca. 38.000 Einträgen – ein unverzichtbares Werkzeug für Rechtsanwälte und Medien-Unternehmen!

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